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Herkunftsnachweise und verpflichtende Direktvermartung

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit der möglichen (Weiter-)Entwicklung einer Grünstromkennzeichnung (§ 95 Nr. 6 EEG 2014). Eine differenzierte Kennzeichnung von Grünstrom mit Herkunftsnachweisen vorzunehmen, sei mit zunehmender Marktorientierung des Fördersystems immer erforderlicher. Somit könne u.a. die Akzeptanz regionaler Grünstromprodukte gefördert werden.

Datum
Autor(en)

Moritz Meister, Thomas Kott und Felix Obbelode

Gesetzesbezug
Fundstelle

ER (Energie Recht) 03/2015, 105-110