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EEG-Eigenversorgung: Einstufung des Pacht- und Betriebsführungsmodells als Finanzierungsleasing?

Im Beitrag wird die Problematik der in der üblichen Weise angewendeten Pacht- und Betriebsführungsmodelle für Erneuerbare Energien-Anlagen mit dem Kreditwesengetz (KWG) behandelt. Nach dessen Regelung ist bei einer Bewertung des Geschäfts als Finanzierungsleasing das Nichtvorhandensein einer entsprechenden Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BAFin) strafbar. Der Autor erläutert zunächst das Geschäftsmodell und die Erlaubnispflicht nach dem KWG. Anschließend geht er auf Bereichsausnahmen und Einzelfreistellungen von Unternehmen ein. Danach werden einzelne Kriterien zugrundegelegt, wonach die Einordnung des einzelnen Pacht- und Betriebsführungsmodells als Finanzierungsleasing oder als erlaubnisfrei erfolgen kann. Außerdem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Negativauskunft bei der BAFin für den Einzelfall einzuholen.

Datum
Autor(en)

Andreas Klemm

Gesetzesbezug
Fundstelle

REE (Recht der Erneurbaren Energien) 02/2015, 73-80