Das zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sieht in § 36c EEG 2017 vor, dass spätestens bis zum 1. März 2017 eine Verordnung zur vorübergehenden Steuerung von Windenergie an Land über die Ausweisung von Netzausbaugebieten erlassen werden muss. Die Bundesnetzagentur hat diesbezüglich am 14. November 2016 einen Entwurf zur Konsultation gestellt.
Bis zum 15. Dezember 2016 hatten Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Dies nutzten fünf Länder und acht Verbände. Die Bundesnetzagentur hat die Stellungnahmen daraufhin ausgewertet. Um bereits in der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land berücksichtigt zu werden, sollte die Verordnung bis spätestens 1. März 2017 erlassen werden. Nun sind die Verordnungsregeln zum Netzausbaugebiet mit der Änderung vom 20. Februar 2017 in die EEAV, hier Abschnitt 2, eingeflossen.