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Herkunftsnachweise für Strom aus geförderter Direktvermarktung oder umlagebefreiter Strom aus sonstiger Direktvermarktung?

Der Autor geht in seinem Artikel auf die Verordnungsermächtigung zur Vermarktung von Grünstrom aus Direktvermarktung (§ 95 Nr. 6 EEG 2014) ein und legt deren Relevanz in Bezug zur Akzeptanz der Energiewende dar. Die für die Verordnungsermächtigung bedeutenden Theorien des Ökostrom-Markt-Modells und des Kundenmarktmodells werden vorgestellt und vor dem rechtlichen Hintergrund beleuchtet und eingeordnet.

Datum
Autor(en)

Fabian Sösemann

Gesetzesbezug
Fundstelle

EnWZ (Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft) 8/2014, 352-357