Anbei finden Sie die Rechtsetzungsmaterialien zur Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Weitere Änderungen erfolgten durch die Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften.
Im Marktstammdatenregister (MaStR) wurden das PV-Meldeportal und das Anlagenregister in ein Gesamtanlagenregister überführt.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
- Herbst 2014: Diskussion der BNetzA zum MaStR,
- 22. Dezember 2014: Ende der Stellungnahmefrist diverser Marktakteuere des Energiebereichs zum Ergebnis der Diskussion der BNetzA,
- 20. April 2015: Ergebnispapier der BNetzA (s. Anhang),
- 7. September 2016: Veröffentlichung Gesamtkonzept und Konzept zur Integration von Bestandsanlagen (s. Anhang),
- 17. November 2016: Veröffentlichung diverser Detailkonzepte zu Nummern und Daten (s. Anhang),
- 13. Dezember 2016: Veröffentlichung des Referentenentwurfs (RefE) der MaStRV (s. Anhang),
- 27. Februar 2017: Veröffentlichung einer überarbeiteten Version des RefE (s. Anhang),
- 1. März 2017: Veröffentlichung des überarbeiteten Konzepts (s. Anhang),
- 8. März 2017: Verabschiedung der MaStRV durch das Bundeskabinett,
- 20. April 2017: Verkündung der MaStRV im Bundesgesetzblatt,
- 1. Juli 2017: Inkrafttreten der MaStRV.
Das MaStR hat das PV-Meldeportal und das Anlagenregister vollständig abgelöst, wobei die AnlRegV am 1. September 2017 außer Kraft trat.
Weitere Informationen zum MaStR finden Sie auf den Seiten der BNetzA.
Bemerkungen
Das Marktstammdatenregister hat am 31. Januar 2019 seinen vollständigen Betrieb aufgenommen (Start des Webportals für alle Akteure).