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BNetzA: Neues internetbasiertes Formular für die Mitteilungen der Eigenversorger und sonstigen selbsterzeugenden Letztverbraucher

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt ein neues netzbasiertes Formular für die Mitteilungen der Eigenversorger und sonstigen selbsterzeugenden Letztverbraucher auf ihren Internetseiten bereit. Diese ist nunmehr die verbindliche Formularvorgabe der BNetzA nach § 76 Abs. 2 Satz 1 EEG 2017 und für die Meldung bis zum 28. Februar jeden Jahres zu nutzen.

Die BNetzA weist darauf hin, dass es in der Zeit vom 23. bis 28. Februar bei der Bearbeitung von Anfragen über Telefon oder E-Mail zu Verzögerungen kommen könne. Daher werde sie Meldungen mit der gesetzlichen Frist 28. Februar, die bis zum 31. März 2017 eingehen, als nicht verspätet ansehen und entsprechend bearbeiten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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Gesetzesbezug