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Votum 2015/57 - Leistungsseitige Anlagenzusammenfassung nach § 6 Abs. 3 EEG 2012

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden angebracht wurden, gemäß § 6 Abs. 3 EEG 2012 als eine Anlage gelten (im Ergebnis bejaht).

Das Verfahren war in entsprechender Anwendung von § 28 Absatz 6 Satz 3 i.V.m. § 32 Satz 2 Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 4. November 2015 ausgesetzt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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beschlossen am
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Ja
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Votum 2015/57 pdf 148 kB