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Einleitung der 2. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Juni 2017 die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist das Vorliegen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlage und eine entsprechende Meldung an das Anlagenregister der BNetzA bis drei Wochen vor dem Gebotstermin. Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Ausschreibung hat die BNetzA ein Hinweispapier veröffentlicht, in dem mögliche Fehler bei der Gebotsabgabe beschrieben werden. Sobald das Anlagenregister vom Marktstammdatenregister abgelöst wurde, sind Meldungen nur noch dorthin möglich.

Gebotstermin ist der 1. August 2017. Die Gebote müssen innerhalb der Zugangsfrist bis zum 1. August 2017 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 1000 MW, der Höchstwert 7,00 ct/kWh. Gebote, die sich auf Anlagen mit einem Standort im Netzausbaugebiet befinden, werden nur berücksichtigt, bis die Grenze von 322 MW erreicht wird.

Weitere Informationen, insbesondere zu den zwingend zu beachtenden Formatvorgaben bei der Gebotsabgabe, sind auf den Internetseiten der BNetzA (link is external) abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

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