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Ausschreibungen schließen Eigenversorgung aus: Entfällt durch Handylaufladen der Zahlungsanspruch nach EEG?

Die Autorin setzt sich in Ihrem Beitrag mit den Schwierigkeiten des seit dem EEG 2017 geltenden Ausschlusses von Eigenversorgung bei Anlagen, die an einer Ausschreibung teilnehmen, auseinander. Hierbei erläutert sie die Ausnahmen von der Regelung, »Stolpersteine« und Wege zur Vermeidung eines Verstoßes gegen diese Regelung.

Datum
Autor(en)

Katharina Vieweg-Puschmann

Gesetzesbezug
Fundstelle

Sonne Wind & Wärme 01+02/2017, 100