Besteht ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff. BGB) zu Gunsten eines Nachbargrundstückes, wird häufig darüber gestritten, ob auch eine Steigerung des Nutzungsumfanges gestattet ist, die durch eine Maßnahme auf dem herrschenden Grundstück hervorgerufen wird. Der Beitrag versucht eine dogmatische "Neuausrichtung" des Problems.