Zur Frage, ob die einschränkenden Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 EEG 2004 auch auf Gebäudeanlagen i.S.v. § 11 Abs. 2 EEG 2004 anwendbar sind (hier bejaht).
Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 angebracht ist (hier bejaht).
Bemerkungen
auch abgedruckt in ZNER 2008, 242-244.