Der Autor verdeutlicht in seinem Beitrag die Relevanz der Vereinbarung einer ausreichenden Sicherheit des Direktvermarkters gegenüber dem Anlagenbetreiber, um schwerwiegende finanzielle Folgen im Falle einer Insolvenz des Direktvermarkters zu vermeiden. Hierzu gibt er Hinweise und weist auf Probleme in der Praxis hin.