Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einbau digitaler Schutzrelaistechnik, die Anpassung und Erweiterung der digitalen Stationsleittechnik und der Einbau einer neuen Eigenbedarfsanlage als Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme eines Stromnetzes anzusehen sind.
Ergebnis: Bejaht.
Begründung: Zum Begriff der Umstrukturierungsmaßnahme könne jede Maßnahme subsumiert werden, mit der für den Netzbetrieb erhebliche technische Parameter geändert würden. Lediglich solche Investitionen, die vorhandene Bestandteile des Netzes durch neue ersetzen würden ohne dass es zu einer Vergrößerung oder zu einer sonstigen Änderung von erheblichen technischen Parametern des Netzes käme, seien auszuschließen.