Der Autor diskutiert die Vereinbarkeit des Rechts der Erneuerbaren Energien mit dem Europarecht unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten. Dabei geht er sowohl auf die Vereinbarkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der Warenverkehrsfreiheit als auch auf den Meinungsstreit um die Beihilfeeigenschaft der EEG-Förderung ein. Er stellt abschließend vor, wie sich das Europarecht auf die Fortentwicklung des EEG auswirkt.