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Inbetriebnahmezeitpunkt einer Biomasseanlage; vorläufiger Rechtsschutz

Der Senat des OLG weist in dem Beschluss darauf hin, dass die gegen das Urteil des LG Deggendorf vom 10.04.2008, Az. 3 O 134/08 eingelegte Berufung mangels Aussicht auf Erfolg zurückzuweisen sei. Die Feststellungen des Landgerichts zur Inbetriebnahme seien nicht zu beanstanden. Dies gelte auch für die Interpretation des § 12 Abs. 5 EEG 2004 durch das Landgericht. Ferner stellt der Senat klar, dass gerichtliche Entscheidungen zum EEG 2004 nicht aufgrund der Wertungen eines noch nicht in Kraft getretenen Gesetzes - des EEG 2009 - getroffen werden dürfen. Die Berufung wurde durch Beschluss vom 22. Juli 2008 rechtskräftig zurückgewiesen.
Bemerkungen
rechtskräftig.
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
8 U 3297/08
Fundstelle
nicht veröffentlicht.
Vorinstanz(en)
LG Deggendorf, Urt. v. 10.04.2008 - 3 O 134/08