Im Beitrag erörtert die Autorin, inwiefern eine nach Zuschlagerhalt durchgeführte konstruktive Änderung an einer Windenergieanlage den wirksamen Zuschlag gefähren kann. Sie geht dabei vor allem auf die Notwendigkeit einer Änderung bzw. Neuerteilung der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach BImSchG als wesentliches Kriterium für den Erhalt oder Entfall des Zuschlags ein.