Die Autoren weisen in ihrem Beitrag auf die mangelnde Rechtssicherheit hinsichtlich der Genehmigungslage bei der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen, welche keine Abfälle einsetzen und das Biogas nach der Aufbereitung direkt in das Erdgasnetz einspeisen, hin. Es ließe sich nicht sicher beurteilen, ob für die entsprechenden Anlagen eine Baugenehmigung ausreiche oder die Einholung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich sei. Dabei gehen die Autoren insbesondere auf neue Verwaltungsvorschriften und den bundesweit uneinheitlichen Vollzug ein, welcher zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für die Anlagenbetreiber und -betreiberinnen führe.