Im Beitrag erläutert der Autor die Vorgehensweise bei der Direktvermarktung von Solarstrom. Er geht auf die Pflichten des Anlagenbetreibers, die Härtefallregelung nach dem EEG und möglichen Schadenersatz bei Vertragsverstößen ein. Auch gibt er Hinweise für den Fall einer möglichen Insolvenz des Direktvermarktungsunternehmers.