Der Beitrag befasst sich mit der Abgrenzungsproblematik von Kundenanlagen, bzw. betrieblichen Kundenanlagen nach § 3 Nr 24a und 24 b EnWG zu Energieversogungsnetzen nach § 3 Nr. 16 EnWG. Mittels aktueller Rechtsprechung und Beschlüssen der BNetzA versucht er, die Legaldefinitionen näher einzugrenzen, indem er die verscheidenen Kriterien für das Vorliegen einer Kundenanlage einzeln beleuchtet.