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1.500 Meter Abstand und Unsicherheit

Der Autor erläutert die sich durch den neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) von Nordrhein-Westfalen ergebenden Änderungen für Windenergieanlagenbetreiber. Hierbei geht er auf den festgelegten Mindestabstand zu Wohnbebauung ein und unterscheidet zwischen den Konsequenzen für Neu- und Bestandsanlagen.

Datum
Autor(en)

Thoralf Herbold

Gesetzesbezug
Fundstelle

Erneuerbare Energien 04/2018, 40