Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, den an einen Konkurrenten erteilten Zuschlag bei den Ausschreibungen für Windenergie anfechten zu können.
Hierzu erläutern sie zunächst die Funktionsweise und den Rechsschutz im Ausschreibungsystem nach EEG 2017. Da im EEG 2017 nur geringer Rechtsschutz für Dritte gegen eine Entscheidung der BNetzA bestünde, untersuchen die Autoren weitere Möglichkeiten nach deutschem und Unionsrecht.