Direkt zum Inhalt

31. Fachgespräch zu Elektromobilität i.V.m. EEG und KWKG - Empfehlung 2017/37 (AnlRegV) und Votum 2017/53 (Anlagenzusammenfassung) beschlossen - BNetzA veröffentlicht Ergebnisse der 3. Ausschreibung 2018 für WEA an Land und startet neue Ausschreibungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

-----------------------------------------------------------------------------------------------

31. FACHGESPRÄCH ZUM THEMA »ELEKTROMOBILITÄT – HERAUSFORDERUNGEN IM KONTEXT VON EEG UND KWKG«

Die Clearingstelle EEG|KWKG wird am 26. September 2018 in Berlin-Mitte ihr 31. Fachgespräch zum Thema »Elektromobilität – Herausforderungen im Kontext von EEG und KWKG« durchführen. Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/31. Der Teilnahmebeitrag für das 31. Fachgespräch beträgt 150,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 12. September 2018 unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraeche/anmeldung an. Die Zahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt!

Weitere Informationen zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Onlineformular unter dem o.g. Link.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

EMPFEHLUNG 2017/37 »EINZELNE AUSLEGUNGS- UND ANWENDUNGSFRAGEN DER ANLAGENREGISTERVERORDNUNG UND DES EEG 2014 SOWIE DES EEG 2017 (TEIL 2)« BESCHLOSSEN

Die Clearingstelle hat am 31. Mai 2018 die Empfehlung 2017/37 beschlossen und darin einige Anwendungsfragen zur Verringerung des gesetzlichen Zahlungsanspruchs nach dem EEG bei Meldeverstößen sowie zur Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) geklärt.

Beantwortet wurden insbesondere Fragen dazu,

- ob ein Redundanz-BHKW zur installierten Leistung der Anlage zählt,

- ob der Zubau oder Abbau eines solchen Redundanz-BHKW nach dem EEG in Verbindung mit der AnlRegV bei der BNetzA im Register registriert werden muss und ob ein möglicher Meldeverstoß zur Verringerung des gesetzlichen Zahlungsanspruchs führen kann; auch enthält die Empfehlung einen Hinweis zur Rechtslage nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStrV),

- ob bei der BNetzA nach § 33i Absatz 1 Nummer 3 EEG 2012 gemeldete Biogasanlagen, die die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen, als bereits "registrierte Anlagen" im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EEG 2014 oder § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EEG 2017 gelten; insbesondere war die Frage zu beantworten, ob meldepflichtige Änderungen an diesen Anlagen nach dem 31. Juli 2014 zu einer Registrierungspflicht und zu welcher Rechtsfolge eine fehlende Registrierung führen,

- auf welche Anlagen die Übergangsbestimmungen in § 100 Absatz 1 Satz 5 bis 7 und § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b) sowie Satz 2 EEG 2017 anwendbar sind.

Sie können die Empfehlung unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/empfv/2017/37 nachlesen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

VOTUM 2017/53 ZUR ANLAGENZUSAMMENFASSUNG BEI GEBÄUDE-PV (LIV) VERÖFFENTLICHT

Im o.g. Votum war zu klären, ob zwei PV-Installationen für die Vergütungsermittlung zusammenzufassen sind, die sich auf demselben Grundstück befinden, dabei aber auf unterschiedlichen, Sondernutzungsrechten unterliegenden Teilflächen sowie auf Gebäuden, an denen Sondereigentumsrechte bestehen.

Das Votum 2017/53 ist unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2017/53 abrufbar.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

BNETZA GIBT ERGEBNISSE DER 3. AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2018 FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND BEKANNT UND STARTET NÄCHSTE EEG-AUSSCHREIBUNGEN

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. August 2018 die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Insgesamt haben 91 Gebote mit einem Volumen von 709 MW an der Ausschreibung teilgenommen. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,16 ct/kWh. Das Gebot mit dem niedrigsten Zuschlagswert betrug 4,00 ct/kWh.

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/4395.

Weiterhin hat die BNetzA am 15. August 2018 die 4. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land und die 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen eingeleitet. Gebotstermin ist jeweils der 1. Oktober 2018.

Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Ausschreibungsvolumen 670.161 kW (davon im Netzausbaugebiet: 311.271 kW), der Höchstwert 6,30 ct/kWh. Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote ist eine erteilte Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Zuschlagswerte werden grundsätzlich im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt.

Für Solaranlagen beträgt das Ausschreibungsvolumen 182.479 kW, der Höchstwert 8,75 ct/kWh. Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/4396.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
***********************************

Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.