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„Erneuerbare Wärme“ im Klimaschutzrecht

Pünktlich zur internationalen Klimakonferenz auf Bali hat die Bundesregierung am 5.12.2007 mit dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) ein umfassendes Gesetzes- und Verordnungspaket zum Klimaschutz verabschiedet. Neben den darin enthaltenen Novellen des Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist ein weiterer zentraler Baustein für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele die Minderung der energiebedingten CO2-Emissionen des Gebäudesektors: Neben einer Erhöhung der Energieeffizienz durch eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung will der Bund hier den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöhen. Die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird oft als „schlafender Riese“ bezeichnet: Großen Potenzialen steht bisher ein unzureichender tatsächlicher Beitrag zur Wärmeversorgung gegenüber. Dies soll durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geändert werden, das die Bundesregierung ebenfalls im Rahmen des IEKP beschlossen hat. Der nachfolgende Beitrag beschreibt Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs und reiht ihn in das weitere Klimaschutzrecht des Bundes ein.
Datum
Autor(en)
Guido Wustlich
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2008, 113-121