Die Autoren befassen sich mit den Folgen des Urteils des BGH vom 4. November 2015 zur Auslegung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 für die Energiebranche. Nachdem sie den Anlagenbegriff und seine Bedeutung im Erneuerbare-Energien-Gesetz erläutert haben, analysieren sie die Konsequenzen für die Auslegung vor und nach dem BGH-Urteil. Im letzten Abschnitt widmen sie sich der Frage, welche praktischen Auswirkungen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen entfalten. Hierbei gehen die Autoren insbesondere auf die Übertragbarkeit der Entscheidung auf das EEG 2012 und 2014, den Inbetriebnahmezeitpunkt, die Erweiterung von Solarkraftwerken und den Austausch von defekten Solarmodulen ein.
Die Autoren verweisen in Ihrem Beitrag auf die Hinweise 2011/11 und 2009/14 sowie die Empfehlung 2009/5 der Clearingstelle.