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Anerkennungsfähigkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung eines Stromnetzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie - Freiwillige Selbstverpflichtung

Leitsatz: 

Die freiwillige Selbstverpflichtung eines Netzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren kann nur dann nach § 11 Abs. 2 Satz 4 ARegV als wirksame Verfahrensregulierung anerkannt werden, wenn sie die Vorgaben einer von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einhält.

Bemerkungen

In der Fachzeitschrift IR (InfrastrukturRecht Energie-Verkehr-Abfall-Wasser) findet sich in Heft 10, 2011 (Seite 228-229) ein Beitrag zum BGH Beschluss von Regina Zorn.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

EnVR 27/10

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - 3 Kart 105/09