Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. November 2011 den Beschluss BK6-10-208 zum Anspruch auf Netzzugang sowie einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt nach § 20 Abs. 1a und 1d EnWG mit folgendem Ergebnis gefasst:
Ein Letzverbraucher, der an eine Kundenanlage angeschlossen ist, hat einen Anspruch auf Netzzugang gegenüber dem Betreiber eines Energieversorgungsnetzes, an das die Kundenanlage angeschlossen ist. Der Anspruch umfasst ebenfalls die Bereitstellung des erforderlichen Zählpunktes gem. § 20 Abs. 1a und 1d EnWG.
Bemerkungen
In einem Beitrag in der IR (InfrastrukturRecht) 1/2012 (S. 16-17) erläutert Juliane Baxmann den Beschluss der BNetzA.