Direkt zum Inhalt

Vorranggebiet für Windenergie und Artenschutz (Fledermaus)

Leitsätze:

Im Rahmen einer Teilfortschreibung eines Regionalplanes können bereits ausgewiesene Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung aus Gründen des Fledermausschutzes verändert und reduziert werden. Fehlt es für eine Gefährdungsannahme an einer abschließend gesicherten Tatsachengrundlage, muss der Planungsgeber für die Zukunft weitere Untersuchungen veranlassen.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

1 D 10/06

Gesetzesbezug
Fundstelle

BauR 2008, 479-482