Zur Berechnung des Geschäftswertes einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die dazu berechtigt, auf fremden Dachflächen eine Fotovoltaikanlage zu betreiben (hier: Geschäftwert für die Eintragung der Dienstbarkeit nicht an Hand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung, sondern an Hand des hierfür üblichen, mindestens jedoch des vereinbarten Pachtzinses nach § 24 KostO zu bemessen).