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Schützen statt schätzen

Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit den Konflikten zwischen Windpark-Projektierern und Naturschützern. Laut Schätzungen würden 50 Prozent der neuen Windparkprojekte wegen Artenschutz beklagt werden. Das führe dazu, dass rund drei Jahre vergehen bis die Baugenehmigung eines Projektes erteilt wird. Infolgedessen könne die Netzanschlussfrist nach Ausschreibungen verpasst werden und die Rechte an einer Einspeisevergütung verloren gehen.

In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisierten die Richter und Richterinnen die naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Genehmigungsbehörden und forderten den Gesetzgeber zu einer "zumindest untergesetzlichen Maßstabsbildung" auf. 

Teile der Windbranche befürworten beispielsweise die Einführung eines verbindlichen Maßstabs für Artenschutz in Form einer TA Artenschutz. Dadurch würden die Windparkprojektierer an Planungssicherheit gewinnen. Andere befürchten dadurch zu strenge Vogel- und Fledermausschutzvorgaben. Schon jetzt kommen vereinzelt technische Lösungen wir Radarsysteme zum Einsatz, welche beispielsweise Seeadler aus weiten Entfernungen erkennen können. Der Windpark könne dann abgebremst werden.

Datum
Autor(en)

Tilman Weber

Fundstelle

Erneuerbare Energien 1/2019, 36-39