Die Autorin befasst sich mit der Neufassung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (EERL) der EU (RED II). In dieser wurde für 2030 das Ziel eines Erneuerbaren Energien-Anteils von 32 % am Gesamtenergieverbrauch in Europa festgelegt. Die Richtlinie beinhalte allerdings keine national verbindlichen Ziele, wobei aber mindestens die Ziele für 2020 erreicht werden müssten. Perspektivisch plane die EU-Kommision eine verpflichtende Öffnung der Fördersysteme zwischen den Mitgliedsstaaten, um einer Energieunion mittels eines europäischen Energiemarktes näher zu kommen. Dafür solle bis 2030 eine 10%ige Marktöffnung erreicht werden. Erstmalig sei in der europäischen Gesetzgebung der Eigenverbrauch aufgekommen, wobei Rechte und Pflichten definiert wurden. Konzepte wie Power Purchase Agreement (PPA), Direktvermarktungsmodelle und Peer-to-Peer-Plattformen seien ebenfalls genannt worden. Im Wärme-/Kältebereich sollen die Mitgliedsstaaten den EE-Anteil jährlich um 1,3 Prozentpunkte erhöhen. Im Verkehrssektor sei bis 2030 ein verbindliches Ziel von 14 % EE-Anteil am Endenergieverbrauch festgelegt worden. Anschließend befasst sich die Autorin mit den Neuregelungen zu Biokraftstoffen und führt eine abschließende persönliche Bewertung zur EERL an.