Direkt zum Inhalt

Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. April 2019 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1April 2019.

Es wurden 19 Gebote mit einem Gebotsumfang von 25,5 MW bezuschlagt. Insgesamt waren 20 Gebote mit einem Umfang von 27 MW für diese Ausschreibungsrunde eingegangen. Das Ausschreibungsvolumen von 133 MW war deutlich unterzeichnet. 1 Gebot musste ausgeschlossen werden.

Eine Besonderheit des Ausschreibungsverfahrens für Biomasseanlagen war, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen an der Ausschreibung teilnehmen konnten, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Von den bezuschlagten Geboten entfielen 17 auf Bestandsanlagen und 2 auf Neuanlagen.

Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 12,34 ct/kWh. Das höchste Gebot, das noch einen Zuschlag erhielt, liegt bei 16,56 ct/kWh, das niedrigste bei 9,53 ct/kWh. Die Zuschläge entfielen nicht nur auf juristische Personen.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

erstellt am