Direkt zum Inhalt

Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibungen für Windenergie an Land des Jahres 2019

Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2018 die "Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibungen für Windenergie an Land des Jahres 2019 nach § 85a Absatz 1 EEG 2017" beschlossen.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG für Windenergieanlagen an Land in 2019 aufgrund von der zuletzt mehrfach unterzeichneten Ausschreibungsrunden auf 6,20 ct/kWh festgelegt, um den Wettbewerb aufrecht zu erhalten.

Datum
Aktenzeichen

8175-02-00-18/1

Fundstelle