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Schiedsspruch zur Inbetriebnahme im EEG - Abschluss des Vertriebsprozesses (II) veröffentlicht | BGH teilt Ansichten der Clearingstelle | BNetzA veröffentlicht Ergebnisse der jeweils 1. Ausschreibung 2019 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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SCHIEDSSPRUCH ZUR INBETRIEBNAHME IM EEG - ABSCHLUSS DES VERTRIEBSPROZESSES (II) VERÖFENTLICHT

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wann die Fotovoltaikinstallation im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist. Insbesondere war zu klären, ob die Inbetriebnahme durch einen „Glühlampentest“ oder mit der Anbringung der Fotovoltaikinstallation auf der jeweiligen Dachfläche erfolgte.

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2018/32 abrufen.

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BGH TEILT ANSICHTEN DER CLEARINGSTELLE IN DEN VOTEN 2013/76 und 2018/26

Der BGH kommt in seinem Urteil vom 15. Mai 2019 (Az. VIII ZR 134/18) zum selben Ergebnis wie die Clearingstelle in ihrem Votum 2013/76 vom 15. Juli 2014: Abgasturbinen erhalten keine Förderung in Form des Technologie-Bonus.

Zum Urteil des BGH: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rechtsprechung/4924
Zum Votum der Clearingstelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2013/76

In seinem Beschluss vom 26. Februar 2019 (Az. EnVR 24/18) stellt der BGH fest, dass bei einer verspäteten Registrierung der BImSchG-Genehmigung gem. § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b) EEG 2017 keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, die Stichtagsregelung also eine materielle Ausschlussfrist darstellt. Die Clearingstelle hatte zuvor im Votum 2018/26 vom 13. Juli 2018 entschieden, dass im Fall der Nichteinhaltung der Frist gem. § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b) EEG 2017 kein Förderanspruch nach dem EEG ohne Teilnahme an einer Ausschreibung besteht.

Zum Urteil des BGH: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rechtsprechung/4923
Zum Votum der Clearingstelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/26

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BNETZA VERÖFFENTLICHT ERGEBNISSE DER JEWEILS 1. AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2019 FÜR KWK-ANLAGEN SOWIE FÜR INNOVATIVE KWK-SYSTEME

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 13. Juni 2019 die Ergebnisse der jeweils 1. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben.

Bei der Ausschreibung für KWK-Anlagen wurden 4 Gebote mit einem Gebotsumfang von 46 Megawatt (MW) bezuschlagt. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 3,95 ct/kWh. Bei der Ausschreibung für innovative KWK-Systeme wurden 5 Gebote mit
einem Umfang von insgesamt 22 MW bezuschlagt. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 11,17 ct/kWh.

Nähere Informationen erhalten Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/4921.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG

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Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.