Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen.
Dieser Gesetzesentwurf widmet sich primär der Optimierung und Bagatellgrenze für Energieaudits.
Er wurde im Laufe der Ausschussberatung (s. BT-Drs 19/11186 (neu) ) um Änderungen im EEG und KWKG ergänzt. Diese sehen vor, die Eigenversorgung bei KWK-Anlagen von mehr als 1 bis einschließlich 10 MW genauso wie bei den übrigen KWK-Anlagen zu pivilegieren. Entsprechend soll rückwirkend zum 1. Januar 2019 für Strom aus diesen Anlagen die EEG-Umlage nur noch in Höhe eines Anteils von 40 % zu zahlen sein.
Ferner wurden die zuvor eingeführten Änderungen der Bedingungen für Power-to-X-Lösungen wieder - wie bei Verabschiedung des Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (sog. NABEG 2.0) angekündigt - rückgängig gemacht.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 25.01.2019: Referentenentwurf (RefE)
- 07.02.2019: Ablauf der Stellungnahmefrist zum RefE
- 14.03.2019: Gesetzentwurf der Bundesregierung
- 29.03.2019: Empfehlung der zuständigen Bundesratausschüsse
- 12.04.2019: Beschluss des Bundesrates
- 30.04.2019: Gesetzentwurf der Bundesregierung
- 09.05.2019: 1. Lesung im Bundestag: Überweisung an Ausschuss für Wirtschaft und Energie im vereinfachten Verfahren
- 26.06.2019: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
- 27.06.2019: 2./3. Lesung im Bundestag: Annahme des Gesetzesentwurfs mit den Anmerkungen des Ausschusses
- 30.08.2019: Gesetzesbeschluss des Bundestages
- 06.09.2019: Empfehlung des Wirtschaftsausschusses
- 20.09.2019: Bundesrat: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung
- 25.11.2019: Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Nachfolgend gelangen Sie
- zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen,
- zur Übersicht zum KWKG 2016,
- zur Übersicht zum EEG 2017.
Die Stellungsnahmen vom 7. Februar 2019 zum Referentenenwurf finden Sie auf den Seiten dem BMWi.