Direkt zum Inhalt

Überarbeitung unseres Internetauftrittes | Mitglied in Vollzeit gesucht | Schiedsspruch 2019/12 zu den Rechtsfolgen bei Meldeverstößen von EEG-2012-Solaranlagen veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

ÜBERARBEITUNG UNSERES INTERNETAUFTRITTES

Wir haben unseren Internetauftritt inhaltlich und gestalterisch überarbeitet.

Unter dem Punkt Clearingstelle erfahren Sie mehr über unseren Auftrag, wie sich unser Team zusammensetzt, welchen fachlichen Austausch wir pflegen und welche Informationsangebote wir für Sie bereithalten.

Unter dem Punkt Datenbank können Sie wie bisher unsere Datenbank zur Recherche nutzen. Hier finden Sie Informationen zu unseren abgeschlossenen und laufenden Verfahren, aber auch Antworten auf häufige Rechtsfragen, Gesetze und Gesetzgebungsmaterialien, Rechtsprechungen, Technische Normen sowie viele weitere Materialien zu Recht und Technik der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung.

Unter dem Punkt Konfliktlösung erhalten Sie einen Überblick über die von uns angebotenen Verfahrensarten, finden Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zu den Verfahren, Informationen zu den Kosten eines Verfahrens und eine Übersicht über die je nach Verfahren einbezogenen Verbände und Institutionen. Hier können Sie auch Ihre Anfrage stellen.

Wir freuen uns, wenn Sie auf unserer neuen Website vorbeischauen.

MITGLIED IN VOLLZEIT GESUCHT

Die Clearingstelle sucht ab sofort ein Mitglied in Vollzeit. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an möglicherweise Interessierte weiterreichen!

Nähere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellenangebot/mitglied-der-cs nachlesen.

SCHIEDSSPRUCH 2019/12 ZU DEN RECHTSFOLGEN BEI MELDEVERSTÖẞEN VON EEG-2012-SOLARANLAGEN VERÖFFENTLICHT

- (entgegen OLG Hamm, Urteil vom 10. Mai 2019 – 30 U 425/18)

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle wie bereits im Schiedsspruch 2019/11 zu klären, ob die abgemilderte Sanktion in § 52 Absatz 3 Nummer 1 EEG 2017 (Vergütungsverringerung um 20 %) gemäß der Übergangsbestimmungen des EEG 2017 in der Fassung ab 21. Dezember 2018 auch auf Solaranlagen anwendbar ist, die in dem zeitlichen Geltungsbereich des EEG 2012 in Betrieb genommen worden sind (EEG-2012-Solaranlagen).

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/12 abrufen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG