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34. Fachgespräch: Anmeldefrist endet nächsten Montag | Voten zu Solaranlage auf baulicher Anlage und zu PV auf Nichtwohngebäude veröffentlicht | Regierungsentwurf der InnovationsausschreibungsVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

34. FACHGESPRÄCH: ANMELDEFRIST ENDET NÄCHSTEN MONTAG

Am Montag, den 4. November 2019, endet die Anmeldefrist für das 34. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema »Auswirkungen des Europarechts auf EEG, KWKG und MsbG«. Das Fachgespräch findet am Montag, den 18. November 2019, im Hotel Aquino – Tagungszentrum in Berlin-Mitte – statt.

Nähere Informationen zur Veranstaltung, zum Programm und einen Link zur Anmeldung finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraech/34.

VOTUM 2019/6 ZU SOLARANLAGEN AUF BAULICHER ANLAGE (VII) VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlagen der Anlagenbetreiberin auf einer sonstigen baulichen Anlage angebracht worden sind, welche zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist. Insbesondere war zu klären, ob es sich bei der verfahrensgegenständlichen Aufschüttung um eine sonstige bauliche Anlage handelt.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/6 herunterladen.

VOTUM 2019/25 ZU PV AUF NICHTWOHNGEBÄUDE (IV) VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob eine „eigenständige Hofstelle“ i.S.v. § 51 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014 vorlag.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/25 herunterladen.

REGIERUNGSENTWURF DER INNOVATIONSAUSSCHREIBUNGSVERORDNUNG

Der Regierungsentwurf der Innovationsausschreibungsverordnung wurde am 16. Oktober 2019 im Bundeskabinett beschlossen und soll gemäß Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie spätestens im Dezember dem Bundestag vorgelegt werden.

Weitere Informationen und den Regierungsentwurf finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/InnAusV/material.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG