Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 20. November 2019 (BGBl. I 2019 S. 1719), das am 25. November 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum neunten und das KWKG 2016 zum achten Mal geändert.
Gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen tritt das Gesetz grundsätzlich am 26. November 2019 in Kraft. Zu beachten ist, dass einige Änderungen mit Wirkung vom 1. Januar 2017 (Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) oder mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft treten (Artikel 5 Abs. 4 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen).
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- zur Übersicht zum EEG 2017 und
- zur Übersicht zum KWKG 2016.