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Zurückrechnen

Die Autorin macht darauf aufmerksam, dass mit der Einführung des einstufigen Ertragsmodells im EEG 2017 die Standortgüte von Windenergieanlagen nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren Laufzeit überprüft werden müsse. Daraus könnten für den Betreiber erhebliche finanzielle Folgen entstehen.  Je nachdem, ob die tatsächliche Erzeugung der Anlage größer oder kleiner als vom Ertragsgutachten vorhergesagt, müsse der Betreiber Rückzahlungen leisten oder mit einer Nachzahlung rechnen. Obwohl das Verfahren im Einzelnen noch unklar sei, sei bereits bekannt, dass sich die Verfahrensart für die Berechnung des Standortertrags nach der zeitlichen Verfügbarkeit der Anlage richte. Von entscheidender Bedeutung sei hierbei die Zuordnung der Anlage, in eine der durch das EEG festgelegten Kategorie.

Datum
Autor(en)

Katharina Wolf

Fundstelle

Erneuerbare Energien 8/2019, 46-47