Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Leitungsbauvorhaben gestrafft werden.
Durch Artikel 5 des Gesetzes wird das KWKG 2009 erstmals geändert.