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Eingeschränkter Geschäftsbetrieb der Clearingstelle | Neue Infobroschüre und neue Verfahrensbroschüre erhältlich | Stellungnahme im Votumsverfahren zur EEG-Umlage bei einem Speicher mit Netztrennung veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

EINGESCHRÄNKTER GESCHÄFTSBETRIEB DER CLEARINGSTELLE

Aufgrund der aktuellen Situation und unter Berücksichtigung der amtlichen Empfehlungen können wir unsere Arbeit bis auf Weiteres leider nur eingeschränkt fortsetzen.

Wir bemühen uns weiterhin, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten jedoch um Verständnis, falls es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommt.

Sobald wir unseren Geschäftsbetrieb wieder vollumfänglich aufnehmen können, informieren wir Sie über unseren Rundbrief und unsere Internetpräsenz.

NEUE INFOBROSCHÜRE UND NEUE VERFAHRENSBROSCHÜRE ERHÄLTLICH

Die neue Infobroschüre mit allen Informationen zu den Aufgaben, der Funktionsweise sowie den Angeboten der Clearingstelle EEG|KWKG mit Stand 2020 und die aktualisierte Broschüre mit allen Verfahrensergebnissen vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2019 sind ab sofort digital wie auch in gedruckter Form verfügbar.

Die digitalen Versionen finden Sie zum Download unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/publikationen.

Weitere Informationen zur Anforderung der gedruckten Broschüren erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/5133.

STELLUNGNAHME IM VOTUMSVERFAHREN ZUR EEG-UMLAGE BEI EINEM SPEICHER MIT NETZTRENNUNG VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat am 6. August 2019 ein Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "EEG-Umlage bei einem Speicher mit Netztrennung" eingeleitet. Insbesondere wird die Frage beleuchtet, inwieweit es sich um einen Anwendungsfall des § 61a Nr. 2 EEG 2017 ("Inselanlage") handelt. Die eingegangene Stellungnahme können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/38 herunterladen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG