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Wirklich grün oder nur grün gewaschen?

Die Autorin befasst sich in ihrem Aufsatz mit der einheitlichen Klassifizierung der Europäischen Union von ökologisch nachhaltige Finanzprodukte. Die EU schaffe nun eine einheitliche Definition für nachhaltige Finanzprodukte, die "technische Screeningkriterien" erfüllen müssen. Diese Kriterien sollen nach und nach für jedes Umweltziel bis Ende 2022 definiert werden. So müssten grüne Geldanlagen der ersten Kategorie bestimmte soziale und Governance-Mindestandards einhalten, einen wesentliche Beitrag zu mindestens einem von sechs festgelegten Umweltzielen leisten und andere Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Autorin beleuchtet auch die politischen Hintergründe der Festsetzungen und ihre Bedeutung für die Energiewende.

Datum
Autor(en)

Katja Dombrowski

Fundstelle

neue energie 02/2020, 46-49