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Stellungnahmefrist im laufenden Empfehlungsverfahren 2020/7 verlängert | Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen ohne Fristbeginn verkündet| BNetzA veröffentlicht Handreichung für Bieter

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

STELLUNGNAHMEFRIST IM LAUFENDEN EMFPEHLUNGSVERFAHREN 2020/7 VERLÄNGERT

Da infolge der Corona-Pandemie viele der zur Stellungnahme eingeladenen öffentlichen Stellen und Interessengruppen nur eingeschränkt arbeitsfähig sind, wird die Stellungnahmefrist für die registrierten öffentlichen Stellen und die akkreditierten Interessengruppen gemäß § 8 Abs. 5 VerfO bis zum 15. Mai 2020 verlängert.

Den Verlängerungsbeschluss können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/empfv/2020/7 herunterladen.

ERGEBNISSE DER AUSSCHREIBUNGEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND UND FÜR SOLARANLAGEN OHNE FRISTBEGINN VERKÜNDET

Die BNetzA hat die ersten Ergebnisse der 2. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und der 2. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. März 2020. Die BNetzA trifft ebenso Maßnahmen aufgrund des Corona-Virus. Veröffentlicht werden nur die Zahlen zur eingegangenen Gebotsmenge. Die Zuschlagsentscheidung selbst wird zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Damit beginnen die Fristen nicht zu laufen.

Bei Windenergieanlagen an Land liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 6,07 ct/kWh. Die Ausschreibung war erneut deutlich unterzeichnet.

Für Solaranlagen beträgt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag 5,48 ct/kWh.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/5381.

BNETZA VERÖFFENTLICHT HANDREICHUNG FÜR BIETER - ANTRÄGE ZUR FRISTVERLÄNGERUNG FÜR ZUSCHLÄGE VOR DEM 1. MÄRZ 2020

Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlichte die BNetzA weiter einer Handreichung für Bieter, denen Zuschläge vor dem 1. März 2020 erteilt wurden. Die entstehenden Verzögerungen einer fristgerechten Realisierung von Solar-, Wind- oder Biomasseanlagen sollen durch Anträge zur Fristverlängerung vor dem Erlöschen des Zuschlags wahren.

Weitere Informationen für Anträge zur Fristverlängerung finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/5382.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

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