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Handreichung für die Bieter für Anträge zur Fristverlängerung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht aufgrund des Corona-Virus eine Ausnahmesituation entstehen, die zu Verzögerungen bei der fristgerechten Realisierung von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen führen kann.

Zu diesem Zweck erhalten Zuschläge, die vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, auf Antrag eine Fristverlängerung.

In ihrer Handreichung beschreibt die BNetzA allgemeines zum Fristverlängerungsantrag, wann ein Antrag gestellt werden kann und welche Unterlagen einzureichen sind, wie das Fristverlängerungsverfahren abläuft und wie oft ein Antrag gestellt werden kann.

Sie beantwortet auch in einem kurzen FAQ erste Fragen.

Weitere Informationen sowie die Handreichung für die Bieter finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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