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52-GW-Deckel für Fotovoltaik fällt – Einigung bei Windenergie erreicht

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben sich am 18. Mai 2020 darauf geeinigt, den sogenannten Solardeckel unverzüglich aufzuheben. Der "Solardeckel" beschreibt die Verringerung des anzulegenden Wertes für die Förderung von PV-Anlagen nach § 48 EEG 2017 auf null, sobald eine Gesamtkapazität von 52 GW erreicht wird. 

Darüber hinaus einigten sich die Parteien bei der Windenergie an Land auf die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch (BauGB), welches den Ländern die Möglichkeit geben soll, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden einzuführen. 

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