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Vorsicht! Wildwuchs führt zu Akzeptanzproblemen

Der Autor befasst sich mit dem beginnenden Problem des verstärkten Zubaus von PV-Freiflächenanlagen auf Ackerland. Verschiedene Bundesländer hätten von der Länderöffnungsklausel des EEG 2017 Gebrauch gemacht, um zusätzliche Flächen auf ertragsarmen Böden für Photovoltaikanlagen freizugeben. Jedoch führe eine unkontrollierte Errichtung von Anlagen zu Nutzungskonflikten und Akzeptanzproblemen. Aus dem Grund sollten strenge Kriterien auch für ertragsarme landwirtschaftliche Flächen gelten. Der Autor macht einige Vorschläge: Einerseits müsse solle schwerpunktmäßig auf Dachflächen, klassischen Freiflächen (Konversionsflächen, Autobahnstreifen) und Wasserflächen gebaut werden. Andererseits sollte die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen nur im Rahmen einer Doppelnutzung erfolgen (Agrophotovoltaik).

Datum
Autor(en)

Ulrich Möller

Gesetzesbezug
Fundstelle

Erneuerbare Energien 04/2020, 16 - 19