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Um 500 Meter verlegt

Die Autorin schildert in ihrem Artikel den Fall eines sächsischen Regionalversorgers, welcher seinen Solarpark von 1,3 MW Leistung um 500 Meter verlegt hat. Grund hierfür sei der Neubau eines Heizkraftwerkes gewesen, welches zwei Kohleblöcke ablösen solle. Die dafür benötigte Fläche sei allerdings durch den Solarpark belegt, weshalb ein Umzug die attraktivste Alternative dargestellt hätte. Der neue Standort sei direkt neben einem hochmodernen Batteriespeicher, welche Regelleistung bereitstelle.

Neben den technischen Herausforderungen des Umzugs, galt auch die Klärung der Frage, inwiefern der Umzug einen Einfluss auf den Vergütungsanspruch hätte. Der Netzbetreiber stimmte aber dem Erhalt des Vergütungsanspruches zu.

Datum
Autor(en)

Petra Franke

Fundstelle

Photovoltaik 06/2019, 46-49