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Neue Fristen für Mitteilungen, Veröffentlichungen und Wirtschaftsprüfertestate nach EEG 2009 und KWKG 2009

Die Vorschriften und Fristen für Mitteilungen, Veröffentlichungen und Wirtschaftsprüfertestate zur Abwicklung der bundesweiten Ausgleichsmechanismen nach EEG 2009 und KWKG 2009 haben sich durch die am 01.01.2009 in Kraft getretene Novellierung dieser beiden Gesetze geändert. Die von Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen einzuhaltenden gesetzlichen Fristen werden für die Abwicklung des Jahres 2008 im Beitrag näher erläutert. Hierbei wird auf die für Objektnetze geltenden Besonderheiten unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 22.05.2008 zur Objektnetzregelung des § 110 EnWG gesondert eingegangen.
Datum
Autor(en)
Ulf Jacobshagen und Jens Vollprecht
Fundstelle
IR (InfrastrukturRecht), 2008, 344-346