Direkt zum Inhalt

Jetzt für das 36. (virtuelle) Fachgespräch anmelden | Kohleausstiegsgesetz im Bundestag beschlossen: 13. Änderung des EEG 2017 und 10. Änderung des KWKG 2016 | Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

JETZT FÜR DAS 36. (VIRTUELLE) FACHGESPRÄCH ANMELDEN

Die Clearingstelle wird am 6. August 2020 ihr 36. Fachgespräch zum Thema "KWKG-Novelle 2020" durchführen. Das Fachgespräch findet in verkürzter Form und virtuell per Videokonferenz statt.

Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/36.

Die Teilnahme ist kostenlos. Dennoch ist eine vorherige Anmeldung notwendig, da die Anzahl der Teilnahmeplätze begrenzt ist.

Bitte registrieren Sie sich möglichst frühzeitig für die Teilnahme, jedoch spätestens bis zum 28. Juli 2020. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/36.

KOHLEAUSSTIEGSGESETZ IM BUNDESTAG BESCHLOSSEN: 13. ÄNDERUNG DES EEG 2017 UND 10. ÄNDERUNG DES KWKG 2016

Das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) wurde am 3. Juli 2020 im Bundestag beschlossen. Es beinhaltet unter anderem die 13. Änderung des EEG 2017 und die zehnte Änderung des KWKG 2016. Die Änderung im EEG 2017 passt die Ausbauziele für das Jahr 2030 an. Die Änderungen des KWKG 2016 befassen sich unter anderem mit der Einführung verschiedener Boni (z.B. Kohleersatzbonus) und mit neuen Regelungen zur Zuschlaghöhe und zu den förderfähigen Vollbenutzungsstunden.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sowie den Beschluss können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/5296 abrufen.

ERGEBNISSE DER AUSSCHREIBUNGEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND UND FÜR SOLARANLAGEN

Die BNetzA hat die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und der 3. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Juni 2020. Veröffentlicht wurden bisher nur die Zahlen zur eingegangenen Gebotsmenge. Die Zuschlagsentscheidung selbst wird zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Damit beginnen die Fristen nicht zu laufen.

Bei Windenergieanlagen an Land liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 6,14 ct/kWh.

Für Solaranlagen beträgt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag 5,27 ct/kWh.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/5485.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG