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Votum 2020/14-XI - Erweiterung einer Bestandsanlage im EEG 2017

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruch der Netzbetreiberin auf Zahlung der EEG-Umlage für den zur Eigenversorgung genutzten Strom aus den von der Anlagenbetreiberin zugebauten Solaranlagen infolge der Bestandsschutzregelung nach § 61e Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EEG 2017 auf null reduziert ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2020/14-XI

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
Direktlink zur Datei Datum Aufsteigend sortieren Typ Dateigröße
Votum 2020/14-XI pdf 175 kB