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13. Änderung des EEG 2017 und 10. Änderung des KWKG 2016 in Kraft: Aktualisierte Arbeitsausgaben der Clearingstelle | Empfehlung zu negativen Strompreisen veröffentlicht | Stellungnahmen zum Stellungnahmeverfahren 2020/1-IV/Stn. veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

13. ÄNDERUNG DES EEG 2017 UND 10. ÄNDERUNG DES KWKG 2016 IN KRAFT: AKTUALISIERTE ARBEITSAUSGABEN DER CLEARINGSTELLE ZUM EEG 2017 UND KWKG 2016

Das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) ist am 8. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat am 14. August 2020 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde das EEG 2017 zum 13. Mal und das KWKG zum 10. Mal geändert.

Weitere Informationen zum Gesetz erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/5627.

Die aktualisierten Arbeitsausgaben der Clearingstelle finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2017/arbeitsausgabe (zum EEG 2017) bzw. unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/4028 (zum KWKG 2016).

EMPFEHLUNG 2019/18 ZU NEGATIVEN STROMPREISEN VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat am 1. September 2020 die Empfehlung (2019/18) zu Negativen Strompreisen beschlossen. Gegenstand des Verfahrens war die entsprechende Anwendbarkeit der Anlagenzusammenfassung zur Ermittlung der Schwellenwerte bei Windenergie- und sonstigen Anlagen nach § 51 Abs. 3 Nr. 1 und 2 EEG 2017.

Die Empfehlung steht unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/empfv/2019/18 zum Download bereit.

STELLUNGNAHMEN ZUM STELLUNGNAHMEVERFAHREN 2020/1-IV/STN ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KWK-BONUS NACH DEM EEG 2009 BEI HOLZTROCKNUNGSANLAGEN VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat am 17. Juni 2020 ein Stellungnahmeverfahren zu der Frage eingeleitet, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf den KWK-Bonus nach dem EEG 2009 bei der Nutzung der Wärme durch Holztrocknungsanlagen bestehen. Insbesondere ist zu klären, ob Effizienzkriterien gelten, wenn der KWK-Bonus nach Anlage 3 Nr. I.2 i.V.m. III.2 EEG 2009 (sog. Wärmenetzklausel) geltend gemacht werden soll.

Sie finden die von bei der Clearingstelle registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbänden fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen unter

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellungnv/2020/1/Stn.

Über den Abschluss des Stellungnahmeverfahrens werden wir Sie in einem Rundbrief informieren.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG